Ingenieurbüro Lübeck

Nachweise für Neubauten

 Heute müssen alle Neubauten einem gewissen Standard in Richtung Energieeinsparung genügen, der so genannten EnEV - Energieeinsparungs-Verordnung. Dies ist der heutige Stand der Technik und somit das mindeste Maß der Anforderung an die Energiverhältnisse in einem Neubau.

 Sie können mehr verlangen. Und dafür wird Ihr Bauvorhaben vom Staat gefördert. Wir geben Ihnen den Nachweis, den Sie für die Förderung benötigen.

Stellen Sie sich als Bauherr einmal vor, Ihr Bauvorhaben wird zu 30 % mit günstigen Krediten der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.

Darüber hinaus sparen Sie in den nächsten Jahren nochmal über 10 % der sonst anfallenden Energiekosten.

Nur sehr schlaue Bauherren ziehen die Investitionen von förderfähigen Programmen in Betracht und planen im Vorwege entsprechende Maßnahmen mit ein.

Hier gibt es, um nur einige zu nennen, z. B. die Förderung nach KfW 40 oder KfW 60 oder EnEV-Standard.

Natürlich werden auch weitere Förderungen vom Staat vergeben. Gerne prüfen wir für Sie, die Ihnen zustehende Förderung vom Staat. Sprechen Sie uns an.

Dies kann einer unserer entsprechend ausgebildeter Fachleute für Sie tun. Die Nachweise bekommen Sie bei uns, wenn alles in Ordnung ist. Deshalb empfiehlt es sich, so früh wie möglich zu fragen.

Nachweis für Neubauten: Muster ansehen

Damit auch SIE in den Genuß der Förderungen vom Staat kommen, benötigen Sie entsprechende Nachweise, die Sie nach Prüfung Ihres Bauvorhabens (Neubaues), von uns ausgestellt bekommen.

Nutzen Sie die Möglichkeit der staatlichen Förderung, für die Erstellung eines z. B. Niedrigenergiehauses.

Hierfür stehen Ihnen unsere Grundberatungen zur Verfügung.